Datenschutzbeauftragter für Vereine
Am 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten, deren zufolge unter anderem alle Vereine verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und beim Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu melden, wenn mindestens zehn Personen an der Datenverarbeitung des Vereins beteiligt sind.
Unter die — die personenbezogenen Daten verarbeitenden — Personen zählen nicht nur alle Vorstandsmitglieder und Verwaltungsmitarbeiter der Vereine, sondern auch alle Trainer und Übungsleiter, die mit den Mitgliederdaten des Vereins — wie beispielsweise Teilnehmerlisten oder anderen Datensätzen — zu tun haben.
Als Datenverarbeitung gilt ebenso das Erheben, die Änderung und Weiterverarbeitung, als auch die pure Kenntnisnahme und Auswertung sowie das sonstige Nutzen von personenbezogenen Daten wie beispielsweise von Vornamen, Namen oder Geburts- und Kontaktdaten.
Der Datenschutzbeauftragte darf dem oben genannten mitwirkenden Personenkreis nicht angehören. Er agiert — als unabhängige Instanz — als Berater des Vereins und überwacht den gesetzeskonformen Umgang mit allen personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins.
Als von der Bildungsakademie des Landessportbund Hessen e.V. zertifizierter Datenschutzbeauftragter im Verein bieten wir diesen Dienst für Vereine an. Wir arbeiten bereits seit Jahren täglich, unter Anwendung der gesetzlichen Vorlagen, und überprüfen für Sie unter anderem auch die über Ihre Internetpräsenz öffentlich gemachten Informationen über Ihre Mitglieder, um deren Persönlichkeitsrechte und damit auch Ihren Verein zu schützen.
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