Im Jahr 2017 wurde das seit 2015 bestehende Pflegestärkungsgesetz 1 durch das neue Pflegestärkungsgesetz 2 ersetzt, welches eine bessere Versorgung von pflegebedürftigen Personen regeln soll. Der seither überarbeitete Pflegebedürftigkeitsbegriff sollte vor allem demenziell erkrankte Personen mit einschließen, deren kognitive Fähigkeiten im alten Gesetz vergleichsweise mit somatisch erkrankten Personen nur ungenügend berücksichtigt wurden.
Wir bieten keine Therapien zur Behandlung von Verletzungen oder Krankheiten an.
Medizinische Behandlungen dürfen nur von zugelassenen Ärztinnen, Ärzten,
Physio-Therapeutinnen und Physio-Therapeuten durchgeführt werden. Anderen Anbietern ist dies untersagt.
Sollte bei Ihnen beispielsweise ein medizinischer Behandlungsbedarf wegen eines Bandscheibenvorfalls bestehen, können wir Ihnen solange keine Sportstunden in
Rückenschule oder Hohlkreuz-Gymnastik geben.