Datenschutzbeauftragter für Vereine
Am 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten, deren zufolge unter anderem alle Vereine verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und beim Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu melden, wenn mindestens zehn (10) Personen an der Datenverarbeitung des Vereins beteiligt sind.
Unter die verarbeitenden Personen personenbezogener Daten zählen nicht nur alle Vorstandsmitglieder und Verwaltungsmitarbeiter der Vereine, sondern auch alle Trainer und Übungsleiter, die mit Teilnehmerdaten wie beispielsweise Teilnehmerlisten zu tun haben.
Als Datenverarbeitung gilt dabei ebenso das Erheben wie die Änderung und Weiterverarbeitung als auch die Auswertung sowie das Nutzen (die Kenntnisnahme von beispielsweise Vornamen, Namen oder Geburtsdaten) personenbezogener Daten.
Der Datenschutzbeauftragte muss als von den oben genannten Personen unabhängige Instanz als Berater des Vereins tätig sein und soll darüber hinaus auch über die gesetzeskonforme Verarbeitung und Nutzung aller personenbezogenen Daten wachen.
Als von der Bildungsakademie des Landessportbund Hessen e.V. zertifizierter Datenschutzbeauftragter im Verein bieten wir unsere Dienste als Datenschutzbeauftragter Vereinen an, die einen Datenschutzbeauftragten benötigen oder suchen. Für nähere Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder unsere Kontaktadressen (siehe Impressum).
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